Vögel im FFH-Gebiet/Verträglichkeitsprüfung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.geise-und-partner.de ]

Abgeschickt von L. Böhmer am 03 Mai, 2004 um 10:30:19

In meiner Heimat findet zur Zeit die Linienfindung für eine Autobahn statt. Verschiedene Trassen tangieren ein FFH-Gebiet. Die geschützten Lebensräume und FFH-Arten werden lt. FFH-Verträglicheitsprüfung nicht beeinträchtigt, möglicherweise aber eine dort lebende Vogelart, die im Anhang der VS-RL aufgeführt ist. Die Trassen, die das FFH-Gebiet tangieren, werden möglicherweise ausgeschlossen, weil die Vogelart beeinträchtigt werden könnte. Rechtsgrundlage hierfür soll die FFH-Richtlinie sein.

Im Schreiben zum Vertragsverletungsverfahren wegen mangelhafter Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Deutschland vom April 2003 schreibt die EU-Kommission, dass durch FFH-Gebiete Vögel nicht unmittelbar geschützt werden können, sondern allenfalls mittelbar. Falls sich ein bedeutsames Vorkommen in einem FFH-Gebiet befindet, muss ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden (M. E. logisch, da Lex spezialis). In der Argumentation widerspricht die EU-Kommission insbesondere der Praxis in NRW, wo auf die Ausweisung von Vogelschutzgebieten z. T. verzichtet wurde, weil die Vogelarten bereits durch die Ausweisung von FFH-Gebieten geschützt sein sollen.

Die im vorliegenden Fall betroffene Vogelart steht zwar im Anhang der VS-RL, es handelt sich aber nicht um ein so bedeutsames Vorkommen, welches die Ausweisung eines Vogelschutzgebiets erforderlich macht.

Werden die Trassen der Autobahn, die die Vogelart möglicherweise beeinträchtigen zu Recht ausgeschlossen und warum?


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.geise-und-partner.de ]