FFH und SPA2 Schutzrichtlinie


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Abgeschickt von hardenberg am 12 Oktober, 2009 um 09:34:39

wir haben eine verbuschte militärische Liegenschaft in Sachsen.
2001 ist diese ohne unses Wissens und ohne Benach-
richtigung zu einem FFH Gebiet erklärt worden.
Jetzt wollten wir eine Solaranlage instalieren lassen -
diese ist uns verboten worden mit der Begründung daß
dieses Gebiet - ohne unseres Wissens (in diesem bürokratischen Staat )- zu einem SPA2 Gebiet nach Brüssel gemeldet wurde.
Meine Frage: Wer bezahlt die Wertminderung ??
Welcher Antrag muß gestellt werden ???




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