Abgeschickt von Doris Weber am 24 Juni, 2008 um 23:07:28
Sehr geehrter Herr Dr. Schrader, die Kahle Schmücke wurde wegen ihrer besonders wertvollen Offenlandbereiche von Brüssel unter der Nr. DE 4733301 als FFH Gebiet bestätigt. Die Anrainerkommunen setzten sich mit Stellungnahmen dafür ein, dass das sensible Gebiet als Vogelschutzgebiet gemeldet wird. Die bestehende Nummer von Brüssel lautet dazu 4632-420. Damit das schützenswerte Areal nicht durch den Bau der Autobahn, die man mit einer Grünbrücke bauen wollte, zerstört wird und der Kalksteinabbau vor der Tür stand, fuhren meine Bekannte und ich nach Brüssel zur EU-Kommission und legten dort die richtigen Pläne, die einst einmal mit einem durchgängigen Tunnel geplant waren, vor. Und der Autobahntunnel wurde gebaut. Der einstige Kalksteinabbauer verlor vor dem Verwaltungsgericht und Brüssel gab zur Erhaltung des FFH Gebietes Nr. 29, durch den Bau des Autobahntunnels, über eine Million € mehr aus, als zuvor geplant wurde.
Die Fertigstellung des Regionalplans geht nun wieder dem Ende zu. Die Ortsumgehung, bei der Autobahnplanung als Havarieweg betitelt, aber eigentlich in den damaligen Planungen zum positiven ROV des Kalksteinabbaus sich schon zeigte, haben einige Bürger und Bürgermeister verhindern können. Nun meine Frage:
Kann man das nach Brüssel gemeldete (vielleicht auch schon bestätigte) Vogelschutzgebiet von irgend einer Person, irgendeiner Behörde wieder zurückgenommen werden zu Gunsten des Kalksteinabbaus?
Wer müsste dann aber die über 100Millionen € Mehrausgabe, die Brüssel zum Bau des Autobahntunnels zur Erhaltung des FFH Gebietes gab, zahlen?
Gibt es das überhaupt, dass der Bund, bzw. das Land einen Tunnel baut und es zulässt, dass daneben bis 69m in die Tiefe der Kalkstein abgebaut werden kann?
Könnte man dann nicht von Zweckentfremdung oder Veruntreuung der Gelder sprechen?