FFH-Vertägl.prüfung Rhl.Pf. für faktisches VS-Gebiet nicht erlaubt


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Abgeschickt von Ulla Hansen am 03 April, 2003 um 10:44:56

Hallo,
lt.Rechtsauffassung eines Gerichts in Rhl.Pf. darf für gemeldete, aber
noch
nicht von der EU bestätigte VS-Gebiete keine FFH-VP gemacht werden
(wäre zumindest nicht rechtssicher) s. Auszug unten. In anderen
Bundesländern wird dies anders gehandhabt. Ist dies rechtlich verbindlich
oder ist das nur Meinung dieses Gerichts, der juristische Zusammenhang ist
mir nicht ganz klar? Was hat das mit der Änderung des
Landespflegegesetzes zu tun?

Auszug:
Das Gebiet stellt sich bis zu einer rechtsförmlichen Unterschutzstellung
als
faktisches Vogelschutzgebiet dar. Daraus folgt nach der Rechtsprechung
des EUGH (Entscheidung vom 07.12. 2000, „Basses Corbieres“ ) sowie der
neuesten, jedoch noch nicht bestandskräftigen Entscheidung des OVG
Koblenz vom 12. 12. 2002, verkündet am 09. 01. 2003, (AZ: 1C
10187/01.OVG) dass für Pläne und Projekte in einem solchen Gebiet die -
nach rechtsförmlicher Ausweisung nach Art. 7 der FFH-Richtlinie
vorgesehene — Verträglichkeitsprüfung noch nicht durchgeführt werden
darf; das faktische Vogelschutzgebiet stellt sich als Planungshindernis
dar.

Es ist seitens des Landes beabsichtigt, die in der Gebietskulisse vom 02.
07. 2002 enthaltenen Vogelschutzgebiete durch einen Anhang zum
Landespflegegesetz unter gesetzlichen Schutz zu stellen und somit die
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Regelungen über die
Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung zu schaffen. Als Zeitpunkt für
eine Novellierung des Landespflegegesetzes wird der Sommer d.J.
genannt."

Ende Auszug



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