Abgeschickt von mayrock am 31 August, 2007 um 12:17:49
Antwort auf: Beseitigung von Lebensstätten von FFH-Arten: Konsequenzen? von Jan Stegner am 04 Juli, 2007 um 13:41:51:
interessant in diesem Zusammenhang: EuGH, Urteil vom 20. 10. 2005 - C-6/ 04 Der EUGH machte zum Prüfungsgegenstand der korrekten Umsetzung der Artenschutzrichtline auch die Frage ob bestehenden Baugenehmigungen aufgehoben werden können, die mit dem Artenschutz kollidieren. Der Schutz der Brut- und Ruhestätten nach Art.12 und 16 erfordert weder Vorsatz und Zielgerichtetheit für die Beeinträchtigung. Die EU-Rechtsprechung auch in anderen Bestimmungen nimmt wenig Rücksicht auf die deutschen Vorstellungen von Bestandskraft.