Re: Beseitigung von Lebensstätten von FFH-Arten: Konsequenzen?


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Abgeschickt von Jan Stegner am 20 Juli, 2007 um 08:23:49

Antwort auf: Re: Beseitigung von Lebensstätten von FFH-Arten: Konsequenzen? von Black Turtle am 10 Juli, 2007 um 11:23:17:

Die Rechtslage ist mir schon klar (auch der Eremit ist übrigens streng geschützt). Dass die Realität häufig eine andere ist, wissen auch alle.
Die Frage ist: gab es schon Fälle (z.B. mit fehlerhaften Genehmigungsbescheiden oder in Folge fehlender Untersuchungen), wo NACH AUSFÜHRUNG des genehmigten Vorhabens sich dieser Fehler herausstellte - und mit welchen Konsequenzen? Amtshaftung der Genehmigungsbehörde, die z.B. kein Gutachten eingeholt hat?
Die Realität ist doch häufig diese: was wir nicht untersuchen lassen, können wir nicht wissen. Und was wir nicht wissen, steht auch einer Genehmigung nicht im Wege. Deshalb: lassen wir lieber einfach nix untersuchen, dann geht schon alles klar......




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