Abgeschickt von Black Turtle am 10 Juli, 2007 um 11:23:17:
Antwort auf: Beseitigung von Lebensstätten von FFH-Arten: Konsequenzen? von Jan Stegner am 04 Juli, 2007 um 13:41:51:
Mopsfledermaus und Heldbock sind auf jeden Fall streng geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der Eremit ist besonders geschützt.
Sowas führt zur Unzulässigkeit des Vorhabens. Du kannst ja mal das Gerichtsurteil und Berichte zur geplanten Beseitigung einer Allee um die L 29 (Rüdnitz-Danewitz) auszubauen.
Dort wohnten nur besnders geschützte Vogelarten und das Gericht stoppte das Vorhaben.
Das Töten streng geschützter Arten oder die Beseitigung ihrer Wohn- und Zufluchtsstätten ist ein Straftatbestand und wird mit bis zu 2 Jahren Zuchthaus bestraft (theoretisch, landläufig galt die Planung, das trifft nicht für Bauvorhaben zu, weil die ja genehmigt wurden).