Beseitigung von Lebensstätten von FFH-Arten: Konsequenzen?


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Abgeschickt von Jan Stegner am 04 Juli, 2007 um 13:41:51

Konstruierter (!) Fall: Ein Vorhabensträger lässt in einem Vorhabensgebiet (nicht FFH-Gebiet) mit genehmigter Planung eine Reihe alter Eichen (Heldbock, Eremit, Mopsfledermaus, ...) beseitigen. Auf die genannten Arten wurde vorher NICHT untersucht, die Genehmigungsbehörde wusste NICHTS von den Vorkommen und ein Verband (wusste von den Vorkommen, aber nicht von der Planung) bringt die Sache später zu Anzeige. Hat jemand Erfahrungen aus Deutschland, wie mit solchen Fällen schon umgegangen wirde:
- Berücksichtigung der Erheblichkeit (für die lokalen Populationen/Metapopulationen der Arten?
- Verfolgung als Straftat?
- Strafen? Welche, wie hoch?
- Wieviel EURO ist ein Heldbock vor Gericht wert?
- Adressat: Vorhabensträger oder ausführende Firma?
- Einfach gar keine Konsequenzen?

Bin auf alle Erfahrungen gespannt. Mfg Ste.



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