Abgeschickt von Martin Büchner am 11 April, 2007 um 15:28:08
Antwort auf: Re: Hundezentrum im FFH-Gebiet von Johanna am 23 Maerz, 2007 um 12:40:26:
Guten Tag,
mit Interesse habe ich von Ihrem Vorhaben gelesen. Ich versuche derzeit Projekte und Planungen in FFH - Gebieten zu sammeln. Könnten Sie mir mitteilen, was der Stand der Angelegenheit derzeit ist?
Mit freundlichem Gruß
M. Büchner
P.S.
Wie Sie sicherlich bereits wissen, kann ein solches Projekt zugelassen werden, wenn keine erhebeliche Beeinträchtigung des Gebietes erfolgt.
Sie werden daher ein Gutachten zu der Frage einholen müssen. Ist dies schon geschehen?
: Ich wuerde sagen das kannst du da wohl nich machen..solltes dir einen anderen standpunkt aussuchen..glaube auch nicht, dass du die Lage in einem FFH-Gebiet als zwingend begruenden kannst..ausserdem duerfte wohl ein hundezentrum nicht aus ueberwiegenden gruenden des oeffentlichen interesses gerechtfretigt sein, die die belange des europaeischen naturschutzes ueberwiegen..also fuer so ein projekt darf die ausnahmeregelung von art. 6 (4) FFH-RL sicher nicht greifen, da sie streng auszulegen ist. sollte also das hundezentrum erhebliche auswirkungen auf das gebiet haben (und flaechenversiegelung fuer die anlagen ist sicher erheblich zudem stoerende geraeusche), ist es nicht zulaessig!
:
: : Hallo,
: : mich würden Infos zu einer Ausnahmeregelung interessieren, damit ich mein geplantes Hundezentrum gründen kann. Das anvisierte Objekt liegt leider in einem FFH-Gebiet. Wer kann mit Infos helfen, damit ich das Projekt realisieren kann?
: : Infos bitte via e-Mail an: frank.wiese@auf-den-hund-kommen.info
: : HP: www.auf-den-hund-kommen.info
: : HP des geplanten Zentrums: www.hundezentrum-johannisburg.de