Abgeschickt von Johanna am 23 Maerz, 2007 um 12:40:26:
Antwort auf: Hundezentrum im FFH-Gebiet von Frank Wiese am 14 August, 2006 um 16:38:34:
Ich wuerde sagen das kannst du da wohl nich machen..solltes dir einen anderen standpunkt aussuchen..glaube auch nicht, dass du die Lage in einem FFH-Gebiet als zwingend begruenden kannst..ausserdem duerfte wohl ein hundezentrum nicht aus ueberwiegenden gruenden des oeffentlichen interesses gerechtfretigt sein, die die belange des europaeischen naturschutzes ueberwiegen..also fuer so ein projekt darf die ausnahmeregelung von art. 6 (4) FFH-RL sicher nicht greifen, da sie streng auszulegen ist. sollte also das hundezentrum erhebliche auswirkungen auf das gebiet haben (und flaechenversiegelung fuer die anlagen ist sicher erheblich zudem stoerende geraeusche), ist es nicht zulaessig!
: Hallo,
: mich würden Infos zu einer Ausnahmeregelung interessieren, damit ich mein geplantes Hundezentrum gründen kann. Das anvisierte Objekt liegt leider in einem FFH-Gebiet. Wer kann mit Infos helfen, damit ich das Projekt realisieren kann?
: Infos bitte via e-Mail an: frank.wiese@auf-den-hund-kommen.info
: HP: www.auf-den-hund-kommen.info
: HP des geplanten Zentrums: www.hundezentrum-johannisburg.de