Abgeschickt von A. Einfeldt am 10 Maerz, 2003 um 09:21:31
Wir haben an meinem
Wohnort in Hildesheim eine schwierige und schwer zu beurteilende
Situation, daher bitte ich Sie um Ihren Rat.
Die generelle Situation ist die folgende:
In dem jahrzehnte alten Lehr- und Nutzgarten des Trillke-Gutes in
Hildesheim (www.trillke.net) ist am 10.02. d.J. eine Bebauung vom Rat der
Stadt Hildesheim beschlossen worden, die Rodungsmaßnahmen sind letzte
Woche durchgeführt worden. Vorübergehend ruhen die Maßnahmen zur
Baufeldräumung, insbesondere, weil wir als naturschützerisch engagierte
NachbarInnen und jahrelange NutzerInnen des o.g. Gartens uns einigermaßen
quergestellt haben.
Das heißt, der Boden ist noch aktiv und "unberührt", wenn man von dem
großzügigen Zurückschneiden der Bäume und Sträucher absieht. Die Wurzeln
sind noch im Boden.
Zur Zeit versuchen wir auf mehreren Ebenen, das Verfahren zu stoppen. Eine
Ebene ist die Verfahrensfrage, die ich Ihnen
zur Kenntnisnahme mitteile. Die Stadt Hildesheim hat an mehreren Stellen
das formale Verfahren unterlaufen. Es bestehen bei uns grundsätzliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kauf- und Erschließungsvertragsverfahren
zwischen der Stadt (Verkäuferin) und dem Investor.
Auch die Beteiligung der Verbände wurde in 2000/2001 nur unter Androhung
einer Verbandsklage durchgeführt.
Am gravierendsten bzw. belegbarsten erscheint zur Zeit die Umgehung
der Schutzmaßnahmen, die in dem bindenden Grünordnerischen Fachbeitrag zum
Bebauungsplan festgelegt worden sind. Keine der als zwingend VOR der
Rodung notwendig angegebenen Maßnahmen sind umgesetzt worden, jedoch
wurde das Baufeld, wie oben beschrieben, in einer mehrtägigen Aktion
gerodet.
Es handelt sich bei dem Gelände um ein etwa 4,7 ha großes altes
Garten- und Parkgelände, das sowohl endemische als auch exotische Flora
beheimatete. Dieses Gelände wurde in den 30er-JAhren angelegt.
Davon sollen nun etwa 50% bebaut werden, nach einem Kompromiss mit den
örtlichen NAturschutzverbänden.
2001 wurde über eine Vegetationsperiode ein faunistisches und
floristisches Gutachten erstellt.
Auf dem Gelände besteht/bestand eine ausgesprochen reichhaltige Fauna, wie
die Stellungnahmen der Verbände ergeben.
Aus dem Schreiben der "Arbeitsgemeinschaft Zoologische Heimatforschung
Niedersachsen" entnehme ich bespielsweise folgende Fledermausarten:
1. Großer Abendsegler
2. Zwergfledermaus
3. Rauhhautfledermaus
4. Bartfledermaus
5. Bechsteinfledermaus
6. Teichfledermaus
Fledermäuse 5. und 6. sind nach Angeba des Verfassers nach der FFH-
Richtlinie EU 92/93/EWG besonders geschützt, Nr. 3. wird als bemerkenswert
bezeichnet.
In dem v.d. Stadt im November 2002 öffentlich ausgelegten Grünordnerischen
Fachbeitrag tauchen diese Arten, 3., 5., 6. aber nicht mehr auf.
Da wir auf mehreren Ebenen gleichzeitig arbeiten, konnte ich den Verfasser
des Fledermausberichtes noch nicht erreichen, um die Existenz dieser Arten
zu verifizieren, werde dies aber weiterhin versuchen. Wenn diese
Arten tatsächlich vorkommen (und offiziell verschwiegen worden) sind,
lautet meine Frage an Sie:
Was können wir tun? Können wir - und wenn ja, über wen - eine
einstweilige Verfügung verhängen? Kann eine solche Mißachtung zu einem
Baustopp führen?
An wen können wir uns damit wenden?
Bitte beantworten Sie diese mail möglichst umgehend, da wir nicht davon
ausgehen können, dass der Bagger nächste Woche nicht schon weiter
die Baufeldräumung betreibt.
Ich danke vorab für Ihre Antwort
und verbleibe mit freundlichem Gruß,
A. Einfeldt