Re: FFH und Landwirtschaft / stillgelegte Flächen


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Abgeschickt von eldurwen am 25 Januar, 2007 um 13:03:18:

Antwort auf: FFH und Landwirtschaft / stillgelegte Flächen von Anne Norekian am 23 November, 2005 um 11:33:50:

Bestehende landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin uneingeschränkt möglich. relevant wirds nur bei Nutzungsintensivierung.

Maßnahmen werden ohnehin in einem Managementplan festgelegt. Für diesen gibt es ein Beteiligungsverfahren. Teilnehmen ggf. Einwände deutlich machen. Nutzungsauflagen werden in der Regel entschädigt oder im vornherein schon vertraglich vereinbart.



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