Entschädigung bzgl. FFH Nutzungsbeschränkung auf privaten Flächen


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Abgeschickt von Dieter Albert Kopp am 05 Februar, 2006 um 14:39:43


Wir sind ein Zusammenschluss mehrer Grundstückseigentümer, die nach bekanntwerden der "stillschweigenden" Ausweisung unserer Grundstücke als FFH Gebiete bei unserer Gemeindeverwaltung schriftlich Einspruch eingelegt haben. Da auch wir (wie viele andere) bislang weder mündlich noch schriftlich Stellungnahmen der zuständigen Behörden erhalten haben wären wir für jegliche Hinweise dankbar.
Die vorgehensweise unserer Behörden, stillschweigend private Flächen mit enormen Nutzungseinschränkungen ohne jegliche Entschädigung zu belegen, kommt unserer Meinung nach einer Enteignung gleich !!!





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