Abgeschickt von Marco Zimmermann am 11 Oktober, 2005 um 22:38:19
Hallo,
kann mir jemand berichten, wie im Falle einer zu leistenden FFH-VP mit Anhang II- und IV-Arten bzw. mit relevanten Arten der Vogelschutzrichtlinie umzugehen ist, die zwar innerhalb eines FFH-Gebietes festgestellt wurden, aber nicht in den definierten Erhaltungszielen des FFH-Gebietes aufgeführt sind? Ist auch für diese Arten dann eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen?
Liebe Grüße aus Trier
Marco Zimmermann