Re: Kriterien erfüllt, aber nicht gemeldet?


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Abgeschickt von Ulla Hansen am 16 Januar, 2003 um 17:03:33

Antwort auf: Kriterien erfüllt, aber nicht gemeldet? von Elias Indrich am 12 Maerz, 2002 um 12:06:11:

: Was passiert, wenn ein bestimmtes Gebiet die FFH-Kriterien erfüllt, es aber nicht an die EU-Kommission als FFH-Gebiet gemeldet wird? Gibt es im Web passende links zur Thematik?

Neben der offiziellen Meldung gibt es i.d.R. Schattenlisten, die die Naturschutzverbände in den einzelnen Bundesländern aufgestellt haben. In vielen Bundesländern gilt die Empfehlung (auch wenn die Länder diese Gebiete nicht weitergemeldet haben), um Rechtssicherheit zu erlangen auch hier so zu verfahren, als wenn dies gemeldete Gebiete sind.

Vogelschutzgebiete haben faktischen Rechtscharakter, d.h. wenn die Kriterien erfüllt sind unabhängig von einer Meldung, dann gelten diese als Natura2000-Gebiet. Dies ist bei FFH-Gebieten nicht so. (Wobei spätere Ergänzungen nicht ausgeschlossen werden können, z.B. wenn ein Gebiet zur Fortsetzung der Kokärenz ersetzt werden muss, weil dort ein erheblicher Eingriff gestattet wurde).




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