Abgeschickt von Stefan Kaminsky am 23 Mai, 2006 um 21:00:49
Antwort auf: ABSP-Schutzgebiet//Bebauung von Rudi Pitzer am 23 Mai, 2006 um 14:52:35:
:Guten Tag
:Laut Auskunft des Landratsamts Freising vom Sept. 05, kann in einen
ABSP-Schutzgebiet keine Baugenehmigung für Wohnhäuser erteilt werden und die
Gemeinde kann dies nicht ändern.
:Im Mai 06 wurde jedoch für 3 Wohnhäuser eine
Genehmigung erteilt.
:Was ist nun Richtig ,wo kann ich mich um Hilfe
hin wenden
Hallo Herr Pitzer-
da hat Ihnen das Landratsamt wohl eine nicht ganz verständliche Erklärung
geliefert, so dass Sie zu Recht in Bezug auf die Genehmigung von Wohnhäusern im
Unklaren sind. Fakt ist nämlich, dass es keine generellen Regelungen für
ABSP-Gebiete gibt, da diese laut Naturschutzgesetzgebung gar nicht als
Schutzgebiet existieren. Ich vermute, dass es sich in dem Fall, in dem die
Wohnhäuser genehmigt wurden, "nur" um ein ABSP-Gebiet gehandelt hat und kein
weiterer Schutzstatus vorhanden war (Naturschutzgebiet, FFH- oder SPA-
[NATURA2000]-Gebiet). In diesem Fall wäre die Baugenehmigung nämlich eher nicht
erteilt wurden.... Für den Fall, dass die erste Aussage sich auf ein FFH-Gebiet
bezog (was ich stark vermute) finden Sie ggf. weiterführende Hinweise,
Informationen etc. unter
http://www.ffh-talk.de
Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Kaminsky